Nationales und internationales Handels- und Vertragsrecht
Die Beratung und Vertretung unserer Klientschaft in allen Bereichen des Vertrags- und Handelsrechts stellt einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Aushandlung, dem Abschluss und bei der Durchsetzung von Verträgen in verschiedensten Bereichen, wie etwa bei Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsvertägen, Arbeitsverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Vertriebs- und Lizenzverträgen, Agenturverträgen, Darlehensverträgen, wie auch bei jeglicher Art von Innominatsverträgen.
Unsere Aufmerksamkeit gilt dabei der Gestaltung und dem Schutz von Vertragsbeziehungen ebenso wie der Geltendmachung und der Abwehr von daraus abgeleiteten Ansprüchen.
Auch unsere kaufmännische Klientschaft vermögen wir in allen Bereichen des Handelsrechts, in der Beratung von Fragen des Vertrags- und Gewährleistungsrechts nach schweizerischem und internationalem Recht und unter Berücksichtigung von internationalen Regelungswerken wie insbesondere Incoterms und UN-Kaufrecht kompetent zu betreuen.
Mit Sicherheit bewegen wir uns auch in international-privatrechtlichen Fragestellungen und vermögen bei grenzübergreifenden Sachverhalten die Anwendbarkeit der jeweiligen nationalen Rechte in die Überlegungen miteinzubeziehen.
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