Ley de Medios y Comunicaciones
Die Bedeutung der Medien und deren Einsatz zur Verfolgung wirtschaftlicher und ideeller Zwecke haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Einerseits haben damit Fragen nach Schranken namentlich der Wirtschaftsfreiheit und der Meinungsäusserungsfreiheit an Gewicht gewonnen. Andererseits hat sich spiegelbildlich und gleichermassen die Thematik von Bestand und Umfang der Privat- und der Geheimsphäre als geschützten Rechtsgütern im privaten und unternehmerischen Kontext aktualisiert.
Inhalte und Mittel des Persönlichkeitsschutzes nach dem ZGB und des Datenschutzes nach Datenschutzgesetz wollen im Verletzungsfall sorgfältig ausgelotet werden. Dabei können immaterialgüterrechtliche Fragestellungen aus dem Wettbewerbs- und Urheberrecht eine Rolle spielen. Nicht selten ist auch die Zuhilfenahme des Strafrechts zur Wahrung legitimer Ansprüche auf Erhaltung oder Wiedergewinnung einer tangierten Reputation zu prüfen.
Wir sind vertraut mit den Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Instrumentarien, welche die einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Unsere medienrechtliche Kompetenz reicht von der Anmeldung und notfalls Durchsetzung des Gegendarstellungsanspruchs des von unrichtiger oder unausgewogener Medienberichterstattung Betroffenen über die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbe-massnahmen bis hin zur Vertretung im Strafverfahren von Medien-schaffenden, die der Verletzung wettbewerbsrechtlicher oder persönlichkeitsrechtlicher Bestimmungen bezichtigt werden. Seit vielen Jahren berät und vertritt unsere Kanzlei Personen mit erhöhter Medienexposition, Verletzte, aber auch Medienschaffende und Medien. Wir kennen daher die Vielschichtigkeit der Fragestellungen à fond und können unsere Beratung und Vertretung auf der soliden Grundlage von mit einschlägigen Fachkenntnissen gepaarter Erfahrung und Routine anbieten.
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